Das Diagramm zeigt auf, in welchen öffentlichen Ämtern es den drei Sprachgruppen verwehrt worden ist die Muttersprache zu verwenden. Was auffällt, die ladinische Sprachgruppe konnte meistens die Muttersprache nicht verwenden, gefolgt von der deutschen Sprachgruppe und schließlich die italienische Sprachgruppe, welche im Austausch mit den Ämtern überwiegend in der Muttersprache sprechen konnte.
Beim Gebrauch der Muttersprache bei den Carabinieri liegen die Deutschen und die Ladiner ungefähr gleichauf: Aufgerundet konnten 40% der beiden Sprachgruppen hier nicht in der jeweiligen Muttersprache sprechen!
Die Zweisprachigkeit, welche durch das 2. Autonomiestatut gewährleistet sein müsste(!), ist in Südtirol meiner Meinung nach eher dürftig, vor allem bei einigen Internetseiten.
Drei Beispiele:
- Die Internetseite des Außenministeriums hat drei Sprachen zur Auswahl: Italienisch, Englisch und Arabisch, ja Arabisch, aber kein Deutsch. Wenn man den Artikel 100 des 2. Autonomiestatuts liest, müsste theoretisch auch eine deutsche Version verfügbar sein, denn es heißt "Die deutschsprachigen Bürger der Provinz Bozen haben das Recht [...] mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, die [...] Regionale Zuständigkeit besitzen, [...] ihre Sprache zu gebrauchen" (vgl. Artikel 100, Absatz 1: Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670).
- Die Internetseite des NISF hat zwei Sprachen zur Auswahl: Italienisch und Deutsch. Die deutsche Version ist aber recht spärlich, im Vergleich zur italienischen. Die meisten Dienste müssen nun eh online gestellt werden, jedoch geht das momentan auf der Internetseite nur in italienisch. Positiv herauszuheben ist aber, dass sämtliche NISF-Formulare online und auf Deutsch zur Verfügung gestellt werden.
- Die Internetseite des Landesgerichts Bozen, hier hat man die Wahl zwischen Italienisch und Deutsch, jedoch ist die deutsche Version oftmals nur zum Teil übersetzt (vgl. Linkliste links), als Beispiel der Link zum (nicht) übersetzten Text: Leitender Oberstaatsanwalt.
Man könnte hier noch viele weitere Beispiele anführen wie z.B. den Fauxpas des SABES (bezüglich der deutschen Sprache in einer Aussendung), aber ich denke es ist klar, was ich damit sagen möchte.
Apropos Landesgericht in Bozen: Am Gerichtsplatz in Bozen hat das Relief der Justitia keine Augenbinde, dies gilt als sehr auffällig, da man die verbundenen Augen mit "das Gesetz ist für alle gleich" in Verbindung setzt. Justitia blickt jedoch nicht ins Leere, nein. Sie blickt, wie es scheint, zum Mussolini-Relief gegenüber!
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