Als ich heute am Meraner Friedensgericht war, eine Erklärung abzugeben, sah ich bereits an der Eingangstür einen Zettel, der einsprachig (italienisch natürlich) darauf hinwies, dass man, um ins Amt zu kommen einen Termin über E-Mail machen muss. Ich verstand, was darauf stand, dies gebe ich zu. Ich könnte es ja aber nicht verstanden haben und ich müsste es auch nicht verstehen. Ich habe das Recht auf meine Muttersprache! Jeder von uns.
Ein solcher Hinweis muss auch auf deutsch verfügbar sein , deshalb ging ich trotzdem hinein und erledigte, was ich zu erledigen hatte. Vom Personal wurde ich freundlich empfangen und man sprach auch großteils deutsch mit mir. Ich wurde gefragt, ob ich einen Termin hätte, was ich verneinte und auf die Einsprachigkeit in einem Gerichtsgebäude hinwies, was mit Stammelei abgetan wurde und für ein nächstes mal einen Termin machen sollte.
So weit so gut, aber es sollte seit 1972 sowieso selbstverständlich sein, dass auch in Gerichtsgebäuden Zweisprachigkeit praktiziert wird. Obwohl man dazusagen muss, dass die Zweisprachigkeit in Südtirols Gerichtsgebäuden erst Ende der 1980er ankam(vgl. Individuelle und institutionelle Zweisprachigkeit : Das besondereSpannungsfeld in Südtirol, ab S. 59). Und nach fast drei Jahrzehnten, wie es scheint, trotzdem noch nicht.
Es scheint ironisch, dass in einem Gebäude, wo rechtgesprochen wird, Verfassungsrechte gebrochen werden (vgl. Zweites Autonomiestatut von 1972). Themis würde es sicherlich stören.