Über Julia Unterberger





Danke, Julia!

Hier sieht man ein Beispiel, dass Minderheitenschutz bei einigen Menschen nicht so gut ankommt, dass einige Menschen nicht verstehen wollen, dass es in einem Staat auch Minderheiten, die eine andere Sprache sprechen, gibt.
Danke, Julia Unterberger!

Hier der komplette Rai-Artikel

Über das nationale (digitale) Meldeamt (ANPR)


In vielen Staaten hat nun die Digitalisierung an eine hohe Stellung. Seit 15.12.2021 gibt es in Italien die Möglichkeit meldeamtliche Bescheinigungen, wie den Familienbogen, direkt online, mittels SPID, zu beziehen.
Es ist echt praktisch, und erspart einem den Weg in die Gemeinde!

Aber:

Internetseite ANPR
(c) Internetseite des ANPR

Wie man bei den Bildern oben sieht, ist die Internetseite des digitalen Meldeamtes einsprachig italienisch gehalten. Es gibt keine Option, auf englisch, deutsch, französisch... auszuweichen. Einzig die Zertifikate, bei denen man auswählen kann, ob man sie in "Tedesco" will, kann man auswählen, so bekommt man auch bspw. einen zweisprachigen Familienbogen!

Nichtsdestotrotz finde ich diese Option spärlich. Ich finde genau bei der Digitalisierung könnte man bestens darauf achten, mehrsprachige, staatliche Seiten einzuführen (wie man eigentlich ja das Recht hätte). Aber wie es scheint, interessiert das den Staat recht wenig. Ein Armutszeugnis ist das, nicht mehr! Mich stört aber auch, dass dieses digitale Melderegister auch von vielen Südtiroler Gemeinden angepriesen wird, wohlwissend, dass es fast ausschließlich in italienischer Sprache zur Verfügung gestellt wird!
Keine Frage der Dienst ist praktisch und ein richtiger Schritt in die Digitalisierung, aber hier anscheinend nur für die, die der italienischen Sprache (sicherlich im höheren Niveau) mächtig sind: So darf Minderheitenschutz nicht aussehen!  

(c) Titelbild: ANPR/Innenministerium

Über Zweisprachigkeit bei nationalen Diensten

 

Immer mehr Dienste bzw. Ansuchen, die man machen muss, finden online statt. Wenn es sich um Ansuchen/Konsultationen bei lokalen Körperschaften handelt, z.B. die Einsichtnahme in das Grundbuch, passt die Zweisprachigkeit , soweit ich weiß immer! Und das finde ich lobenswert, da es an anderen Stellen nicht immer so selbstverständlich ist, wie man meinen möchte. Ob es eine ladinische Version auch geben würde, weiß ich nicht. 

Hier ein paar Beispiele, wo im Rahmen der Digitalisierung auf die Zweisprachigkeit ganz, oder teilweise verzichtet wird:

  1. Vormerkung Strafregisterauszüge: Die Staatsanwaltschaft Bozen stellt auf ihrer Internetseite, die zweisprachig ist (props!), einige Möglichkeiten dar, wie man z.B. einen Strafregisterauszug beantragen kann¹.  Zu den Modalitäten zählt auch eine Online-Vormerkung, die jedoch nur in italienisch verfügbar ist. Man kann zwar auswählen, dass man bei der Abholung ein Dokument bekommt, das deutsch ist, aber das macht es nicht besser. So ist man eigentlich gezwungen, wenn man sein Recht ausüben will, sich ein Formular herunterzuladen und dies per Mail an die Staatsanwalt zu schicken. Ich finde es zwar lobenswert, dass es andere Möglichkeiten gibt, einen Auszug aus den Strafregisterauszug in seiner Muttersprache zu beantragen, aber es erschwert es. Sind das die Grenzen der Digitalisierung?                                                          Im Zusammenhang mit dieser Frage wurde auch eine Landtagsanfrage (1734/21 vom 07.07.2021) gestellt, wo die Frage aufgeworfen wird, wieso "die deutsche Sprache auf der [...] Internetseite keine Verwendung findet". Die Antwort von Arno Kompatscher lautet, dass man derzeit dabei sei sämtliche Inhalte zu übersetzen und man in "absehbarer Zeit" die Seite auch in deutsch verfügbar sei. Nun, fast sechs Monate danach, scheint die "absehbare Zeit" immer noch nicht eingetroffen:                                                      Internetseite Strafregisterauszüge(c) Internetseite für die Online_Vormerkung von Strafregisterauszügen
  2. Der Grüne Pass: Wer im Rahmen eines Covid-Tests, eine Impfung oder einer Genesung den sog. Grünen Pass downloaden will, trifft auch hier eine rein italienischsprachige Seite an. Ausschließlich beim Download des Zertifikates kann man angeben, ob man italienisch-englisch/-deutsch (bzw. französisch) haben will Auch hier gibt es wieder Umwege, an denen man an sein Recht kommt bspw. über die Elektronische Gesundheitsakte, die von der Provinz Bozen verwaltet wird (kann ich nur bei Impfungen bestätigen!). Bei den Apps "IO" und "Immuni", wo man den Green-Pass auch einsehen kann, sieht es zum Glück besser mit der Zweisprachigkeit aus. Vom Grünen-Pass an sich, reden wir gar nicht, denn auch wenn man die deutsche Version des Zertifikats downloadet, ist die Schriftgröße, indem die deutsche Sprache geschrieben wird, so klein, dass man es auch genauso gut weglassen hätte können (siehe Beispiel hier).Internetseite Strafregisterauszüge(c) Internetseite DGC und App IO
  3. Agentur der Einnahmen: Bei der Internetseite der Agentur der Einnahmen findet man eine deutsche Version der Seite, die aber, im Vergleich zur italienischen Version, in abgespeckter Weise aufscheint. Möchte man aber z.B. ein Duplikat einer Gesundheitskarte anfragen, wird man, wenn man es online machen möchte, auf einen Dienst verwiesen, der ausschließlich in italienischer Sprache verfügbar ist. Bei den Formularen hingegen, wird auf die Zweisprachigkeit geachtet! Jedoch auch hier, man muss mehr Energie aufwenden, um an sein Recht zu kommen!Agentur der Einnahmen(c) Internetseite: Agentur der Einnahmen
Es gäbe noch viele andere Beispiele, woran man sehen kann, dass durch die Digitalisierung, die eigentlich eine Vereinfachung darstellen soll, auf das Recht der Muttersprache oft ganz, oft teilweise, verzichtet werden muss. Es gibt aber auch positive Beispiele, wie dass man Ansuchen in Papierform (mit Zweisprachigen Formularen) stellen kann, aber so darf es nicht sein und wenn unsere Politik (Landtag) das einfach so hinnimmt, haben wir ein großes Problem und dann, in absehbarer Zeit, existiert die Zweisprachigkeit bei nationalen Diensten wahrscheinlich nur mehr auf dem Papier!