Über die Verletzung des Rechts auf Muttersprache 2020-2024: fast 100% Deutsch

 

Mit der Landtagsanfrage Nr. 105/24-XVII der Südtiroler Freiheit (STF) wurde an den Landeshauptmann Kompatscher angefragt, wie viele Beschwerden bzgl. der Zweisprachigkeitspflicht dem im Jahr 2020 eingerichteten Amt für Landessprachen und Bürgerrechte, gemeldet worden sind. 

Anhand der Anlage 1 der Antwort auf die obige Anfrage habe ich folgendes Diagramm erstellen können:

Kurzgesagt: Es gingen im Zeitraum von 2020 bis Anfang des Jahres 2024 158 Beschwerden bzgl. der Verletzung der Zweisprachigkeitspflicht bzw. den Gebrauch der Muttersprache ein. Bei 14 davon gab es keine Angabe, welche Sprache verletzt wurde. Fast alle dieser Beschwerden beziehen sich auf die deutsche Sprache. Die Dunkelziffer ist sicherlich noch höher.  Dies ist nur mehr ein weiters Beispiel, dass in Südtirol die deutsche Sprache immer mehr Marginalisierungsprozessen ausgesetzt ist und wird. 
Weiters schreibt Kompatscher in seiner Antwort, das das Regierungskommissariat, das zuständig wäre bzw. ermächtigt wäre, Strafen betreffend der Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht bzw. Verstöße gegen das Recht auf Gebrauch der Muttersprache, in den letzten fünf Jahren keine derartigen Strafen ausgestellt hätte. Das ist aber schon sehr widersprüchlich, auf einer Seite haben wir 158 Beschwerden, auf der anderen Seite 0 Strafen bzw. Sanktionen von Seiten des Regierungskommissariates. Natürlich, wird auch nicht jede Beschwerde immer begründet oder legitimiert sein, aber ich sehe es sehr kritisch, das anscheinend keine Konsequenzen auf die Verletzung so grundlegender Rechte von Seiten der zuständigen Stellen gezogen werden. So entwickelt sich die Zweisprachigkeit [-spflicht] immer weiter zu einer reinen Opportunität.

Hier nochmal eingebettet die komplette Antwort auf die Landtagsanfrage:

Falls jemand es braucht hier die Kontaktdaten des Landesamtes für Landessprachen und Bürgerrechte und die des Regierungskommissariates:

Amt für Landessprachen und Bürgerrechte

Südtiroler Straße 50
39100 Bozen

Tel.: 0471 413925
Fax: 0471 413999
E-Mail: 
landessprachen.buergerrechte@provinz.bz.it
PEC: 
lb-ld@pec.prov.bz.it
Web: 
https://www.provinz.bz.it/politik-recht-aussenbeziehungen/recht/default.asp

Regierungskommissariat für die Provinz Bozen

Prinz-Eugen-Allee 11

39100 BOZEN

Tel. 0471 294611

P.E.C.: protocollo.comgovbz@pec.interno.it

Web: https://www.prefettura.it/bozen/multidip/index.htm 


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